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Mahnwesen

Allzuviele Unternehmen haben keine oder nur eine mangelhafte Debitorenbuchhaltung. Dazu kommt, daß sich viele Gläubiger scheuen, Forderungen einzutreiben, aus Angst, Kunden zu vergraulen. Umgekehrt gilt aber: Fehlt ein effektives Mahnwesen oder bleiben die Zahlungsaufforderungen zu zurückhaltend, geht das Geld vielleicht verloren, trotz des neuen Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

Mahnwesen im Unternehmen

Bonitätsprüfung: Verschaffen Sie sich ausreichende Kenntnisse über die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -verhalten) der Kunden! Aktualisieren Sie diese regelmäßig!

Vertrag: Regeln Sie in Verträgen eindeutig, wann Zahlungen fällig sind! Das gilt auch für eventuell verspätete Zahlungen.

Rechnungen: Stellen Sie sofort nach Warenlieferung bzw. Auftragserledigung Ihre Rechnung! Legen Sie genau fest, bis wann der Rechnungsbetrag eingegangen sein soll!

Kontrolle: Legen Sie die Rechnungen auf "Wiedervorlage"!

Zahlungserinnerungen: Senden Sie nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen (in der Regel 30 Tage) zunächst ein freundliches Erinnerungsschreiben!

 

Mahnungen: Bleibt das Erinnerungsschreiben ohne Erfolg: 1. Mahnung verschicken. Die Mahnung muß darlegen, warum eine Zahlung in Verzug ist (laut Vertrag!). Sie muß ein genaues Datum angeben, bis wann die überfällige Zahlung erfolgt sein muß (übliche Frist: 14 Tage, Werktag!). Bleibt die 1. Mahnung erfolglos: 2. Mahnung verschicken!). Sie muß ebenfalls ein genaues Datum angeben, bis wann die überfällige Zahlung endgültig erfolgt sein muß (übliche Frist: 10 Tage, Werktag!). Sie sollte Konsequenzen androhen.

Wenn der Kunde nicht zahlt

Informieren Sie Ihren Außendienst oder Verkauf! Eventuell Lieferstop oder Lieferung nur noch gegen Vorkasse. Entscheidung über weiteres Vorgehen gegenüber Schuldner: über internes Mahnwesen (Mahnbescheid erwirken) oder externes Mahnwesen (Inkassounternehmen bzw. Rechtsanwalt).

Mahnungen außer Haus geben

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