Neugründung oder Übernahme? Wege zum eigenen Unternehmen
Die Wege in die Selbständigkeit
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich selbständig zu machen.
1. Die Betriebsgründung
Bei der Betriebsgründung starten Sie von Null an. Sie müssen sich Ihren Markt erst noch erobern und dann Ihre Position im Markt festigen. Sie müssen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen, einen Stamm von Mitarbeitern suchen, sich einen Ruf erwerben. Kurzum: Sie müssen eine Anlaufphase durchstehen. Eine Betriebsneugründung birgt aber nicht nur Risiken. Sie bringt auch die Chance, den Betrieb nach den eigenen Vorstellungen völlig neu aufzubauen.
2. Die Betriebsübernahme
Die Übernahme eines Betriebes ist nicht ohne Risiko. Überdurchschnittlich viele Insolvenzen treten nach Betriebsübernahmen auf.
Dennoch birgt heute aber die Übernahme eines eingeführten Betriebes so gute Chancen wie nie zuvor. Denn die Generation, die in den Nachkriegsjahren die Betriebe aufgebaut hat, geht in den Ruhestand.
Wichtig ist: Wie läuft ein solcher Betrieb? Dafür allein die Bilanzen der letzten Jahre zu Rate zu ziehen, wäre zu kurz gegriffen. Gewinne können lediglich unterlassene Investitionen und damit niedrigere Abschreibungen widerspiegeln. Es sind Umsatzrückgänge möglich, die sich z.B. daraus ergeben, daß frühere Kunden, die an den Vorbesitzer gebunden sind, ausbleiben. Aber auf der anderen Seite sind auch Umsatzsteigerungen durch verstärkte Werbemaßnahmen oder ein erweitertes Produkt- und Leistungssortiment denkbar. Nahmen Sie den Betrieb und seine Zukunft mit Ihnen genau unter die Lupe! Untersuchen Sie die Zukunftschancen (Rentabilitätsvorschaurechnung für die nächsten drei Jahre).
Checkliste Betriebsübernahme
Prüfen Sie den Betrieb, den Sie übernehmen wollen.
Je öfter Sie die folgenden Fragen mit Ja beantworten, desto günstiger scheint Ihr Übernahme-Angebot zu sein.
Je öfter Sie mit Nein antworten, um so dringender sollten Sie Experten um Rat fragen.
2.1. Voraussetzungen
Sind Ihre Berufs- und Branchenerfahrung ausreichend? Ja Nein
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Betriebsübernahme leicht zu erfüllen? Ja Nein
2.2. Betrieb
Waren die Gewinne der letzten Jahre ausreichend? Ja Nein
Ist der Ruf des Betriebes gut? Ja Nein
Hat der Betrieb viele Kunden? Ja Nein
Sind die Umsätze, die mit diesen Kunden
regelmäßig getätigt werden, hoch? Ja Nein
Werden Sie mit diesen Kunden ausreichend
vertraut gemacht? Ja Nein
Sind die Maschinen leistungsfähig? Ja Nein
Sind die Investitionen, die in nächster Zeit
erforderlich sind, auch im Hinblick auf den
Umweltschutz niedrig? Ja Nein
Bei Familienbetrieben:
Stellt die Erbregelung sicher, daß Sie den Betrieb
auch langfristig weiterführen können? Ja Nein
Gibt es “versteckte Verbindlichkeiten” wie
z.B. Waren, die erst im nächsten Geschäftsjahr
geliefert werden, oder Miet- und Leasingverträge,
die erst nach der Übernahme wirksam werden?
Sind Sie über besondere Haftungsrisiken
- z.B. offene Bankverbindlichkeiten - informiert? Ja Nein
2.3. Branche
Sind die Zukunftsaussichten in der Branche gut? Ja Nein
Ist die absehbare Konkurrenzentwicklung günstig
für Sie? Ja Nein
2.4. Standort
Kann der Standort langfristig gut gesichert werden
(Siedlungsbau, Sanierung, Verkehrsführung?) Ja Nein
Sind die baurechtlichen und bauplanrechtlichen
Voraussetzungen für den Betrieb gut? Ja Nein
Sind die Geschäftsräume für eine rationelle
Fertigung bzw. die richtige Warenpräsentation geeignet? Ja Nein
Ist das Betriebsgrundstück frei von Schadstoffen? Ja Nein
2.5. Mitarbeiter/innen
Sind die Mitarbeiter/innen gut qualifiziert?
Gut motiviert? Ja Nein
Sind Sie frei von Verpflichtungen gegenüber
den Mitarbeitern/-innen? Ja Nein
Werden viele Mitarbeiter/innen auch bei Ihnen
weiterarbeiten? Ja Nein
Ob Sie einen Betrieb tatsächlich übernehmen wollen, wird schließlich auch vom Kaufpreis abhängen. Ist der angemessen? Der Wert eines Betriebes läßt sich in der Regel durch zwei Faktoren ermitteln:
- Ertragswert. Dabei handelt es sich um einen auf die Gegenwart bezogenen Barwert, der die Ertragserwartungen für die nächsten Jahre zusammenfaßt. Für diese Gewinnerwartung sind die Aussichten der Branche, der Ruf und Bekanntheitsgrad des Betriebes, das Know-how der Mitarbeiter/innen und der Kundenstamm von Bedeutung.
- Substanzwert. Dies ist der gegenwärtige Verkehrswert aller Vermögensgegenstände, die Sie kaufen, abzüglich der Schulden und Verbindlichkeiten des Betriebes. Es empfiehlt sich, diese Werte durch neutrale Sachverständige schätzen zu lassen. Die Adressen der Schätzer erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Wichtig! Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten! Schließen Sie keine Verträge ohne Beratungsgespräch!
3. Beteiligung an einem Betrieb
Für die Beteiligung an einem Betrieb gelten die gleichen Empfehlungen wie für die Übernahme eines Betriebes. Vom Preis für die Beteiligung, von den Zukunftsaussichten des Betriebes und von den konkreten Regelungen des Gesellschaftsvertrages hängt es ab, ob der Einstieg in das Unternehmen sinnvoll ist oder nicht.
4. Allein oder mit einem Partner?
Viele Vorteile sprechen dafür, den Betrieb nicht alleine, sondern gemeinsam mit einem Partner zu gründen:
- Der Betrieb lastet dann nicht mehr nur auf Ihren Schultern, sondern die Verantwortung und das Risiko werden geteilt.
- Sie können sich die Aufgaben teilen, Sie können sich gegenseitig vertreten.
- Ihre Kundenkontakte addieren sich, Ihre fachlichen Kenntnisse ergänzen sich.
- Nicht zuletzt ist die Finanzierung des Betriebes ein wichtiges Argument für eine Partnerschaft. Einer allein ist oft nicht in der Lage, die erforderlichen Gründungsinvestitionen zu finanzieren. Gemeinsam geht es auch in dieser Hinsicht leichter.
- Vertrauen, der unbedingte Willen zur Zusammenarbeit und die “gleiche Wellenlänge” sind Grundvoraussetzungen für eine Partnerschaft.
5. Franchising - vom Know-how anderer profitieren
Sie können sich viele Probleme und Risiken ersparen, die die Gründung eines Betriebes im Alleingang mit sich bringt, wenn Sie ein fertiges Konzept kaufen. Das System heißt Franchising und wird heute in vielen Branchen praktiziert.
Beim Franchise-Verfahren liefert ein Unternehmen - der Franchise-Geber - Name, Marke, Know-how und Marketing. Gegen Gebühr räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Er bietet dafür die Gewähr, daß kein anderer Franchise-Nehmer in seinem Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber bringt wichtige Voraussetzungen wie Markttests oder Kalkulationshilfen und bietet laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Ausbildung. Ihr Entscheidungsspielraum wird zwar durch den Franchise-Vertrag eingeschränkt, dafür bietet der Franchise-Geber eine Art Sicherheitsnetz.
Existenzgründungen per Franchising werden nicht in jedem Fall öffentlich gefördert. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abschluß eines Franchising-Vertrages (z.B. bei der Deutschen Ausgleichsbank; s. Adressen).
Es gibt viele seriöse und ausgereifte Franchise-Konzepte, aber auch “schwarze Schafe” auf dem Markt. Der erstbeste Franchise-Geber muß bei weitem nicht der beste sein.
Nehmen Sie sich Zeit! Lassen Sie sich nie unter Druck setzen! Schließen Sie nie einen Franchise-Vertrag ab, ohne das Vertragswerk und die kaufmännischen Unterlagen sorgfältig geprüft zu haben - mit einem fachkundigen Rechtsanwalt.
Checkliste Franchise
Je öfter Sie Ja ankreuzen, um so sicherer fahren Sie mit dem jeweiligen Angebot.
Prüfen Sie den Franchise-Anbieter …
5.1. Gibt es für die angebotenen Waren und Dienstleistungen des Franchise-Geber seine langfristige Nachfrage in Ihrer Region? Ja Nein
5.2. Hat die spezielle Geschäftsidee gegenüberden Mitbewerbern am Markt konkrete Vorteile? Ja Nein
5.3. Halten sich die anfallenden Gebühren undUmsatzbeteiligungen, Investitionssummen undEinkaufspreise im marktüblichen Rahmen?
Ja Nein
5.4. Sind wirklich alle Kosten, kalkulatorische wieder Unternehmerlohn eingeschlossen, durchdie Handelsspanne vollständig gedeckt? Ja Nein
5.5. Ist der Anbieter dem deutschen FranchiseVerband in München angeschlossen? Ja Nein
… und den Vertrag
5.1. Sind die Leistungen des Franchise-Gebers(Schulungen, betriebliche Unterstützung,Marketing-Pakete, Handbuch) vertraglich fixiert? Ja Nein
5.2. Gibt es Werbe- und Produktbeiräte als Interessen-vertreter des Franchise-Nehmers? Ja Nein
5.3. Amortisiert sich innerhalb der Vertragsdauer das investierte Kapital?
Ja Nein
5.4. Honoriert der Lizenzgeber bei Vertragsablauf die bisherige Aufbauleistung?
Ja Nein
5.5. Erkennt die Deutsche Ausgleichsbank in Bonn-Bad Godesberg den Vertrag an Ja Nein
6. Management-Buy-Out und Management-Buy-In
Unter Management-Buy-Out (MBO) versteht man die Übernahme eines Unternehmens durch das eigene Management, in der Regel durch leitende Angestellte oder die Geschäftsführung. Unter Management-Buy-In (MBI) versteht man dagegen die Übernahme eines Unternehmens durch (fremde) Manager von außen.
Besonderen Aufschwung erhielten beide in den neuen Bundesländern, wo die Treuhand Betriebe bevorzugt an das jeweilige Management verkaufte. In Westdeutschland ist MBO vor allem beim Generationswechsel in Unternehmensleitungen eine mögliche Form der Unternehmensgründung.
Das neue Umwandlungsrecht erleichtert Abspaltungen bisher unselbständiger Betriebsteile und damit neue Existenzgründungen.
Detailierte Informationen zur Übernahme eines Unternehmens finden Sie hier.