Allgemeines
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die für Aktivitäten auf technischem Neuland personell und materiell entsprechend gerüstet sind. Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.
Vernetzung und Kooperation spielen als Förderkriterium eine immer größere Rolle. Daher wird ein erheblicher Teil der Forschungsvorhaben als "Verbundprojekte" gefördert, in denen mehrere Akteure (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oder wissenschaftliche Einrichtungen) unter dem Aspekt des Wissens- und Technologietransfers arbeitsteilig zusammenwirken.
Darauf aufbauend sind neue Förderinstrumente entwickelt worden: Im Rahmen des inzwischen erfolgreich abgeschlossenen BioRegio-Wettbewerbs wurden regionale Kooperationen gefördert, die sich als besonders innovativ und auf dem Feld der Biotechnologie als besonders kompetent erwiesen hatten. Im Bereich der Nanotechnologie und in der Medizintechnik wurden Wettbewerbe für Kompetenzzentren bzw. -netzwerke ausgeschrieben. Unterstützt werden hier Kooperationen mit weltweit anerkannter Kompetenz, die sich über mehrere Wertschöpfungsstufen und Branchen erstrecken.
Mit dem Instrument "Leitprojekte" (als ein spezifischer Typ von Verbundprojekten) fördern BMBF und BMWi Innovationen auf strategischen, für die Volkswirtschaft bedeutsamen Feldern. Wichtiges Ziel ist dabei die Anwendung der betreffenden Innovationen. Gefördert werden Konsortien aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Bislang sind sieben Ideenwettbewerbe initiiert und als Leitprojekte bewilligt worden.
Besondere Hilfen sind für kleine und mittlere Unternehmen und Institutionen in den neuen Bundesländern vorgesehen.
Allgemein gilt: Vorhaben müssen grundsätzlich in Deutschland, zumindest aber standortreziprok, d.h. mit Wertschöpfung am Wirtschaftsstandort Deutschland durchgeführt und entsprechend verwertet werden.
Wie wird gefördert?
Fördermaßnahmen werden in der Regel im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich
- bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach der Höhe der Kosten;
- bei Hochschulen/Forschungseinrichtungen nach der Höhe der Ausgaben.
Alle geförderten Vorhaben müssen innovativen Charakter haben. Der Nachweis hierzu erfordert eine Informationsrecherche zum aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, in die ggf. auch Patentschriften einbezogen werden sollen.
Vor der Gewährung der Fördermittel darf mit einem Vorhaben in der Regel noch nicht begonnen worden sein. Dies bedeutet, dass erst nach Erhalt der Förderentscheidung mit den im Antrag formulierten Arbeiten begonnen werden kann, soweit nicht eine Ausnahme zugelassen wird. Andernfalls muss ein begonnenes Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen werden.
Die Bedingungen und Auflagen für Zuwendungen des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ergeben sich aus den Zuwendungsbescheiden mit den Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen auf Kostenbasis (NKBF 98). Hierbei wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger von in der Regel mindestens 50 % vorausgesetzt. Für Antragsteller, die nicht der gewerblichen Wirtschaft zuzurechnen sind, gelten spezielle Nebenbestimmungen. Die Fördermittel werden durch schriftlichen Bescheid bzw. durch ein Darlehens-/ Beteiligungsangebot bewilligt. Gegenstand eines Förderbescheides werden Nebenbestimmungen in Gestalt von Bedingungen und Auflagen (z.B. Nachweis über die Verwendung der Mittel, Plan zur Ergebnisverwertung, Mitteilungspflichten). Ein Nichtbeachten kann - je nach Fallgestaltung - ein Verlust des Rechts auf ausschließliche Nutzung der Ergebnisse und zur Rückforderung der Fördermittel führen.
Der Förderempfänger erhält in der Regel das Eigentum an den Ergebnissen und das Recht auf ausschließliche Nutzung. Außerdem ist der Bund grundsätzlich nicht mehr an den Einnahmen aus der Ergebnisverwertung beteiligt.
Informationen und Antragstellung bei:
Anträge auf Projektförderung sind an die zuständigen Stellen zu richten (in der Regel Projektträger), die mit der Organisation und Durchführung der Maßnahme beauftragt wurden. Die Projektträger stellen auch die Antragsformulare zur Verfügung. Vordrucke für Förderanträge und Richtlinien sind darüber hinaus im Internet als "Elektronisches Antragssystem EASY" abrufbar.
Die "Auskunftsstelle BMBF-Förderung" bei der Berliner Außenstelle des Projektträgers Biologie, Energie, Ökologie (BEO) und die "Förderberatungsstelle des BMWi" richten sich mit ihren Informations- und Beratungsangeboten insbesondere an Förderinteressenten, die mit den Förderverfahren des Bundes nicht vertraut sind. Die Auskunftsstelle BMBF-Förderung deckt insbesondere das ganze Spektrum der Innovationsförderung, die Förderberatungsstelle des BMWA auch andere Maßnahmen der wirtschaftlichen Förderung ab.
Beide Stellen arbeiten eng zusammen und nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Betreuung von Antragstellern bei allen grundsätzlichen Fragen des Projektförderverfahrens,
- Spezielle Beratung und Vermittlung von Kontakten zu der für die jeweilige Fördermaßnahme zuständigen Stelle,
- Information über Sondermaßnahmen des BMBF und des BMWA zur Innovationsförderung,
- Übergreifende Auskünfte zu Fördermöglichkeiten und -verfahren,
- Hinweise auf Aktivitäten und Ansprechpartner anderer fördernder Organisationen und Einrichtungen.
Adressen der Auskunftsstellen:
Auskunftsstelle BMBF-Förderung Projektträger BEO-Berlin Forschungszentrum Jülich GmbH Wallstr. 17-22 10179 Berlin Tel.: 0 30 / 2 31 99-4 17 und -4 19 02 28 / 57-27 11 Fax: 0 30 / 2 31 99-4 70 02 28 / 57-27 10 E-Mail: beo1101.beo@fz-juelich.de Anfragen können auch über ein Formular im Internet unter www.fz-juelich.de/beo/beoausk.htm gestellt werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Förderberatung Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Tel.: 0 30 / 20 14-76 48 oder -76 49 Fax: 0 30 / 20 14-70 33
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