Erfinderförderung Patentstelle Deutsche Forschung
Die Fraunhofer-Patentstelle für die Deutsche Forschung gewährt Erfindern Darlehen für die Patentierung qualifizierter Erfindungen. Die Patentstelle unterstützt Erfinder auch bei der Vermarktung ihrer Erfindungen. Die Förderung durch die Patentstelle setzt Patentfähigkeit, technische Realisierbarkeit und ein hohes Maß an wirtschaftlicher Verwertbarkeit der Erfindung voraus.
Wer wird gefördert?
Freie Erfinder aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, kleineren Unternehmen und aus dem privaten Bereich
Wie wird gefördert?
Die Förderung der Patentierung wird in Form eines zinslosen Darlehens angeboten, das nur zurückgezahlt werden muss, wenn Verwertungserlöse erzielt werden.
Die Vermarktung der geförderten Erfindung erfolgt federführend über die Patentstelle. Ihre Aufwendungen dafür stellt die Patentstelle nicht in Rechnung. Sie erhält allerdings im Erfolgsfalle einen Anteil von 25 % von den gesamten Verwertungserlösen (unabhängig von der Darlehenstilgung). Falls der Erfinder oder die Forschungseinrichtung die Patentanmeldung bereits auf eigene Kosten durchgeführt hat, kann eine reine Vermarktungsvereinbarung abgeschlossen werden. In diesem Falle erhält die Patentstelle 20 % der Verwertungserlöse.
Die Patentstelle kann auch Mittel für den Bau von Funktionsmustern und Prototypen zur Steigerung des Verwertungserfolges zur Verfügung stellen.
Informationen und Antragstellung bei:
Fraunhofer-Patentstelle für die Deutsche Forschung Leonrodstraße 68 80636 München Tel.: 0 89 / 12 05-4 04/-4 07 Fax: 0 89 / 12 05-4 98 E-Mail: info@pst.fhg.de Internet: www.pst.fhg.de
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