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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Beratung » Beraterauswahl »

 

Beraterauswahl

Wählen Sie "Ihren" Berater sorgfältig aus! Gerade bei tiefer gehenden Beratungen sollte die "Chemie" zwischen Ihnen und Ihrem Gegenüber stimmen. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach Empfehlungen. Wählen Sie einen Berater, der Ihnen auch kompliziertere rechtliche oder wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich erläutern kann. Lassen Sie sich ggf. Referenzen vorweisen und erkundigen Sie sich bei diesen Referenzen, welche Beratungsleistungen konkret erbracht wurden. Qualifizierte Unternehmensberater vermitteln auch die Beratungsagentur der Deutschen Ausgleichsbank.

Umfang der Beratung

Bestimmen Sie exakt Bedarf, Art und Umfang der gewünschten Leistung und die Mittel, die Sie für eine kostenpflichtige Beratung zur Verfügung haben. Das spart Zeit und damit auch Geld. Erstellen Sie vor dem Beratungstermin einen Fragenkatalog, den Sie dann mit dem Berater konsequent abarbeiten. Geben Sie sich nicht mit einer allgemeinen, meist nur oberflächlichen Beratung zufrieden, sondern lassen Sie sich ganz gezielt die Fragen und Themen erläutern, die Sie und Ihr Vorhaben konkret betreffen.

Fragen Sie - bei kostenpflichtigen Beratungen nach dem zu erwartenden Umfang der Beratung und den damit verbundenen Kosten. Lassen Sie sich detailliert erläutern, welche Kosten für welche Leistungen in welcher Höhe anfallen. Am Besten lassen Sie sich ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem die Leistungen detailliert aufgeführt sind. So können Sie die Beratungsleistungen kontrollieren und unangenehme Kostensteigerungen vermeiden. Konsultieren Sie mehrere Berater und vergleichen Sie deren Angebote. So laufen Sie nicht Gefahr, auf eventuell deutlich überhöhten Kosten sitzen zu bleiben. Auch Berater stehen unter Wettbewerbsdruck. Das erste Angebot muss nicht auch das beste und vor allem günstigste sein.

 

Beratungs-Förderung

Über die Beratungsförderung des Bundes können Beratungsleistungen öffentlich gefördert werden. Bedenken Sie aber, dass Sie Beratungshonorare zunächst vorlegen müssen. Erst nach Prüfung des Beratungsberichtes durch die zuständige Leitstelle erhalten Sie einen Teil des Beratungshonorars zurückerstattet. Informationen zur Beratungsförderung können beim:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-31, 65760 Eschborn, Tel.: 0 61 96 / 908-0; Fax: 0 61 96 / 908-800 oder der
  • Förderdatenbank des BMWi unter www.bmwi.de
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