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Beratungsförderung des Bundes

In der Gründungs- und Aufbauphase (zwei Jahre nach der Gründung) können Beratungen durch freiberufliche Berater und Beratungsgesellschaften sowie Hilfen bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse gefördert werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet im Auftrag des BMWi Beratungsförderungen in Form von Zuschüssen an. Gefördert werden sollen Existenzgründer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Folgende Beratungen sind förderfähig:

  • Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (allgemeine Beratungen)
  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung oder Übernahme einer selbständigen gewerblichen oder wirtschaftsnahen freiberullichen Existenz (Existenzgründungsberatungen);
  • Beratungen zur Bewältigung der sich für die Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebenden Probleme (Umweltschutzberatungen);
  • Beratungen über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit einer sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien (Energieeinsparberatungen)

Finanzielle Beratungsförderung:

  • Existenzgründungsberatungen werden mit einem Zuschuss von 50% des Beraterhonorars gefördert. Beachten Sie, dass der Zuschuss höchstens € 1.250,- beträgt.
  • Bei allgemeinen Beratungen (z. B. wirtschaftliche, technische, finanzielle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung oder Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen) Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen beträgt der Zuschuss 40% des Beraterhonorars, höchstens jedoch € 1.600,-

 

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