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Bonitätsprüfung
Schlecht zahlende Kunden sind eine Gefahr für jedes Unternehmen. Darum ist das Arbeitsgebiet "Kreditmanagement" nicht mehr nur die Aufgabe der Finanzbuchhaltung und der Verkaufsabteilung. Sie ist längst Aufgabe der Unternehmensleitung. Als zweckmäßig gegen drohende Insolvenzrisiken hat sich eine jährliche umfassende Bonitätsprüfung der Kreditkunden erwiesen. Bei der Bonitätsprüfung des Kunden geht es in erster Linie um die Feststellung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Kunden. Hierzu stehen Ihnen interne und externe Informationsquellen zur Verfügung. Bei Kunden, die bereits so genannte Negativmerkmale aufweisen (Haftanordnung, eidesstattliche Versicherung, Konkurs, Vergleich), ist besondere Vorsicht geboten. Im Allgemeinen können sie Forderungen gegen solche Kunden weder versichern noch einem Factor zum Einzug anbieten. Wollen Sie dennoch liefern, vereinbaren Sie Barzahlung bei Übergabe Ihrer Leistung.
Wirtschaftsauskunft wozu?
Die Wirtschaftsauskunft wird aus vielen Gründen abgefragt:
- vor der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder zur Überprüfung laufender Vertragsverhältnisse
- für Wettbewerbsfragen oder Marktuntersuchungen
- bei einer Erhöhung des Kreditlimits
- bei Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur eines Kunden
... und was steht drin?
Wirtschaftsauskünfte sind nach einem einheitlichem Schema aufgebaut, damit der Empfänger schnell und sicher den Inhalt der Auskunft erfassen kann. Die einzelnen Abschnitte umfassen:
- Rechtsform
- Gründungsdatum
- Handelsregisterauszug
- Gesellschafter / Geschäftsführer etc.
- Produkte und Tätigkeitsbeschreibung
- Mitarbeiter
- Umsätze und ihre Entwicklung
- Immobilien
- Bilanzdaten
- Bankverbindungen
- Zahlungsweise
- Höchstkredit
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