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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Rechtsformen » Rechtsformen - Europa » Griechenland »

 

Griechenland

Allgemeines:

Staatsform: Parlamentarische Republik
Offizielle Bezeichnung:griechische / Hellenische Republik
Fläche:131.957 km²
Bevölkerung:10,4 Mio
Hauptstadt/ Regierungssitz:Athen
Währung:Euro, griechische Drachme, DR

Gesellschaftsform

GmbH = E.I I.E

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)

Gründung durch Ausländer:zulässig (Genehmigung des Handelsministeriums erforderlich)

Gesellschaftszweck:Gründung zu jedem – erlaubten – Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt

 

Gründungskapital

Mindestkapital:3.000.000 DR (müssen bei

Gründung vollständig einbezahlt werden)

Stammeinlagen müssen durch 10.000 DR teilbar sein

Gründungskosten und –dauer

Kosten:

    1,3 % des Stammkapitals für die Sozialkasse des Justizministeriums; mind. 50.000 DR für die Eintragung im Regierungsblatt; weitere 2% des Stammkapitals für verschiedene Sozialkassen; Notarkosten ca. 100 DM; Finanzamtskosten 1% des Stammkapitals

Dauer:ca. 6 Monate

Gesellschaftsvertrag:

Form: notariell beurkundet

Inhalt:Name, Sitz, Unternehmenszweck, Sacheinlagen, Gesellschafternamen, Gesellschaftsbewertung durch die Gesellschafter, Gesellschaftsdauer, Stammkapital, Stammeinlagen, Geschäftsanteil jedes einzelnen Gesellschafters, Bestätigung der Gründer über die Kapitalaufbringung.

Gründungsablauf:

1. Festsetzung des Gesellschaftsvertrages

2. Kapitalaufbringung durch Einzahlung der Stammeinlagen

3. Einhaltung bestimmter Veröffentlichungsvoraussetzungen:

-Einreichung einer Satzungskopie beim Sekretär des zuständigen Amtsgericht 

-Veröffentlichung der Satzung im Handelsrgister innerhalb von zwei Monaten nach

Gründung

Gesellschaftsstruktur

Gesellschaftenversammlung:

    Jährlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluß des Geschäftsjahres

Geschäftsführer:

    Mind. 1 Person (natürliche oder juristische); deren Bestellung wird in der Satzung geregelt

Vertretung: gesetzlich gilt Gesamtvertretung

Aufsichtsrat: nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber durch die Satzung geregelt werden

Publizität und Rechnungslegung:

Die Gesellschaft muß ihre Jahresbilanz im Handelsregister, in einer polititschen Tageszeitung und in einer täglich erscheinenden Finanzzeitung veröffentlichen.

Steuern

Unternehmenssteuern:Körperschaftssteuer

Gewerbesteuer

Vermögenssteuer

Personensteuern:Einkommenssteuer:

Umsatzsteuer:Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EUI-Mitgliedern und den USA

 

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