Polen
Allgemeines
Staatsform:Republik Offizielle Bezeichnung:Republik Polen Fläche:312.683 km² Bevölkerung:38,4 Mio. Hauptstadt/ Regierungssitz:Warschau Währung:(neue) Polnische Zloty (PZL, zlt)
Gesellschaftsform
GmbH = Sp.z.o.o. (Spólka z orgaaniczona odpwiedzialnoscia)
Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl:mind. 1 Person
Gründung durch Ausländer:zulässig
(ggf. Genehmigung erforderlich)
Gesellschaftszweck:ausschließlich wirtschaftliche Zwecke
Gründungskapital
Stammkapital:mind. 4.000 zlt
Gesellschaftsanteil:mind. 50 zlt
Eingezahltes Kapital:100% (Geld- oder Sacheinlage)
Gründungskosten und -dauer
Keine Angaben erhältlich
Gesellschaftsvertrag
Form: notairell beurkundet
Inhalt:Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals
Anzahl und Höhe der Anteile, Vorstandsmitglieder)
Gründungsverlauf
1. Notariell beurkundeter Vertrag
2. Einzahlung des Stammkapitals
3. Bestellung der Organe der Gesellschaft
4. Eintragung in das Handelsregister
5. Zuteilung einer Identifikationsnummer (Regent)
6. Eröffnung eines Bankkontos
7. Anmeldung beim Finanzamt
8. Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt
Gesellschaftsstruktur
Gesellschaftsversammlung:ordentliche Versammlung spätestens vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres; schriftliche Abstimmung möglich
Geschäftsführung (Vorstand):mind. Eine natürliche Person
Vertretung:gesetzlich gilt Einzelvertretung, ggü. Dritten nicht beschränkbar
Aufsichtsrat :freiwillige Bestellung; ab 25.000 zlt Stammkapital und mehr als 50 Gesellschafter n Pflicht; mind. Drei Personen; alternativ: Revisionskommission
Publizität und Rechnungslegung:
Jahresabschluss:
In polnischer Sprache und Währung analog EU-Standards; vorzulegen beim Registergericht sowie beim Ministerium für Industrie und Handel
Pflicht zur Veröffentlichung: ja
Steuern:
Unternehmenssteuern:
Körperschaftssteuer:40%
(diverse Vergünstigungen für ausländische Investoren)
Gewerbesteuer:nein
Vermögenssteuer:nein
Personensteuern:
Vermögenssteuer:nein
Lohnsteuer
Bis 6.480 zlt p.a.: 20%
Abzügl. 86,4 zlt.. 6.480 zlt – 12.960
Zlt: 1.209,6 zlt zzgl. 30% des Überschusses über 6.480 zlt ab 12.960 zlt: 3.153,6
Zlt zzgl. 40% des Überschusses über 12.960 zlt
Sozialabgaben: 45% auf den Bruttoarbeitslohn des Arbeitgebers
Bei ausländischen Arbeitnehmern Pauschlasteuer von 20%
Umsatzsteuer:ab 5%; je nach Produktart; Exporte frei
Importsteuer: 5% (nicht auf Sacheinlagen)
Quellensteuer:zwischen 5% und 30%
- Lohnsteuerregulierungsabgaben zur Bekämpfung der Inflation
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind rein polnischen Unternehmen steuerlich gleichgestellt
Doppelbesteuerungsabkommen: A, AUS, B, CDN, CL, D, DK, E, F, FIN, GB, H, I, IL, IND, J, MAL, N, NL, PK, RA, ROU, S, T, TJ, USA, YU
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