Spanien
Allgemeines
Staatsform:parlamentarische Monarchie Offizielle Bezeichnung:Königreich Spanien Fläche:504,782 qkm Bevölkerung:39,4 Mio. Hauptstadt/ Regierungssitz:Madrid Währung:Euro, Peseta, ESP, Pta
Gesellschaftsform
S.R.L. oder S.L.
Sociedad de Responsabilidad Limitada oder Sociedad Limitada
Direkte Investition und Beteiligungsinvestition
Für Investitionen über 50% ist ein “trámite de verificación administrativa previa” (vorheriges Überprüfungsverfahren) notwendig bei der Generaldirektion für Auslandstransaktionen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.
Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische Person)
Gründung durch Ausländer: zulässig
Gründungskapital
Stammkapital mindestens 500.000 Pta., vollständig einzuzahlen
Gründungskosten und –dauer
Die Gründungskosten: ca. 300.000 Pta.
Dauer: ca. 8-10 Wochen
Gesellschaftsvertrag
- Firma: Antrag beim Zentralen Handelsregister
- Gründungsurkunde zwischen dem / den Gründer/n in öffentlicher Form (vor dem protokollierenden Notar oder Konsul)
- Form: schriftlicher Vertrag
- Mindestinhalte: Identität der/s Gründer/s; Gründungswille der Beteiligten, wenn Gründung der GmbH durch mehrere Personen; Einlage jedes Gesellschafters; Organisation der Geschäftsführung; Satzung; Identität der Person/en, die in der Gründungsphase die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen
Eintragung in das regionale Handelsregister notwendig (konstitutiver Effekt)
Gesellschaftsstruktur
Hauptversammlung: oberstes Organ; ihr obliegt die oberste Kontrolle (Gesellschafterversammlung mind. einmal jährlich)
Geschäftsführung:1 oder 2 Verwalter; bei Verwaltungsrat mind. 3, max. 12 Mitglieder;
Oberstes ausführendes Organ; repräsentiert die GmbH nach außen;
Vertretung:gesetzlich gilt Gesamtvertretung
Publizität und Rechnungslegung
Pflicht zur Publizität im regionalen Handelsregister, Prüfungspflicht durch externen Abschlußprüfer für Jahresabschluß und Lagebericht.
Steuern
Unternehmenssteuern
Körperschaftssteuer 35%
Gewerbesteuer: richtet sich nach Branche und Gemeinde, in der das
Unternehmen ansässig ist
Vermögenssteuer:(für Unternehmen und Privatpersonen): zwischen
0,2% (bis 25 Mio Pta.) und
2,5% (über 800 Mio. Pta.)
Gründungssteuer:1% vom eingezahlten Kapital
Personensteuern:
Alle Personen, die sich mehr als 183 Kalendertage im spanischen Hoheitsgebiet
Aufhalten, haben in Spanien Steuern zu zahlen.
Lohnsteuer:
Die ersten 400.000 Pta. Sind steuerfrei. Danach wird jeweils die Differenz zur
Nächsten Steuerklasse mit einem progressiv ansteigenden Steuersatz von bis zu
56% ab einem Betrag von 9.550.000 Pta. Versteuert, so daß z.B. bei einem
Einkommen von 9.550.000 Pta. ESt in Höhe von 3.377.550 Pta. zu entrichten ist.
Vermögenssteuer: wie bei Unternehmen
Umsatzsteuer:15%
(reduzierte Sätze: 7% und 3%)
Canarischer Mehrwertsteuersatz 4%
Bei Reduzierung oder Erhöhung des Gesellschaftskapitals: 1%
Einschreibungen in die Register: 0,5%
Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA
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