Eigenkapitalergänzungsprogramm (EKE) der DtA
Das Eigenkapitalergänzungsprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) die Möglichkeit, ihr Eigenkapital aufzustocken. Die Fördermittel können als haftendes Eigenkapital zur Beantragung weiterer Kredite eingesetzt werden. Gefördert wird die Finanzierung eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes zum Zwecke der nachhaltigen Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Umsatz von max. 125 Mio Euro.
Finanzierungsanteil: Das EKE-Darlehen wird bis zu 60 % der Bemessungsgrundlage gewährt. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der förderfähigen Investitionen.
Hierbei handelt es sich z. B. um
- branchenübliche Markterschließungskosten mit absehbarer längerfristiger Kapitalbindung
- Produktentwicklungs- und Markteinführungskosten
- vorhabensbezogene Schulungsmaßnahmen
sowie
- Kosten einer zeitlich befristeten Managementunterstützung.
Soweit die Fördermöglichkeiten aus dem Eigenkapitalhilfe-Programm ausgeschöpft sind, können auch Investitionen in das Anlagevermögen und das Warenlager einbezogen werden. Die Hausbank muss sich mit mindestens 40 % an der Finanzierung des Vorhabens durch ein langfristiges, nachrangig besichertes Darlehen zu angemessenen Konditionen beteiligen.
Höchstbetrag: Der Höchstbetrag liegt bei 2,5 Mio. Euro, der Mindestbeitrag bei 15.000 Euro.
Die EKE-Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) gewährt. Die Anträge müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Deutsche Ausgleichsbank.
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