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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Förderprogramme » DtA-Existenzgründung »

 

DtA-Existenzründungsprogramm

Das DtA-Existenzgründungsprogramm bietet Existenzgründern als Ergänzung von EKH- und ERP-Mitteln Darlehen zur Gründung und innerhalb von acht Jahren nach der Gründung an. Finanziert werden Investitionen zur Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen Existenz, auch für den Kauf eines Unternehmens oder die tätige Beteiligung an einem Unternehmen.

Das DtA-Existenzgründungsprogramm kann auch in Anspruch genommen werden, um Folgeinvestitionen innerhalb von acht Jahren nach der Gründung zu finanzieren: zur Festigung einer selbständigen Existenz. Hierzu zählen

  • die Errichtung von Filialen
  • die Erweiterung oder Umstellung des Sortiments, Produkt- oder Dienstleistungsangebots
  • die Aufstockung des Material-, Ersatz- oder Warenlagers
  • die Standortsicherung (z.B. durch Erwerb bisher gemieteter Betriebsräume)
  • die Verlagerung des Betriebsstandorts (in den neuen Ländern und Berlin auch bei länger als acht Jahre bestehenden Unternehmen).

Darüber hinaus finanziert das DtA-Existenzgründungsprogramm

  • Investitionen für neue oder neuartige Produkte bzw. Verfahren (Innovationen)
  • die Übernahme von Betrieben oder Betriebsteilen, beispielsweise dann, wenn diese aus öffentlichen Einrichtungen ausgegliedert werden (Privatisierung). Das gilt auch für damit in Zusammenhang stehende Investitionen
  • Investitionen, die zur Einrichtung und Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze führen
  • Kosten für Qualifizierung und Weiterbildung, Aufwendungen zur Markterschließung
  • Betriebsmittel (z.B. bei Liquiditätsengpässen).

 

Gefördert werden Existenzgründer (= natürliche Personen) sowie in den ersten acht Jahren kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe (einschließlich der Heilberufe).

Höchstbetrag: in der Regel 2 Mio. Euro.
Sicherheiten: "bankübliche" Sicherheiten oder eine Bürgschaft der Bürgschaftsbanken der Länder. Alternativ zu einer Bürgschaft und auf Wunsch der Hausbank kommt bei Darlehen bis zu 2 Mio. Euro auch eine 40 %ige Haftungsfreistellung (in den neuen Ländern und Berlin (Ost) 50 %) in Betracht.
 

Das DtA-Existenzgründungsprogramm wird von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) durchgeführt. Die Anträge an die DtA müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Deutsche Ausgleichsbank.
Die Mittel aus dem DtA-Existenzgründungsprogramm müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.

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