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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Förderprogramme » Ich AG »

 

Ich AG

Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, gibt es zwei eigene Fördermöglichkeiten. In beiden Fällen handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Mit der Ich-AG bzw. "Familien-AG" ist ein neues Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit geschaffen worden. Die Gründerinnen und Gründer erhalten einen Existenzgründerzuschuss, um damit vor allem ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu finanzieren. Die Höhe des Existenzgründungszuschusses beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Gefördert werden vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Alternative:
Überbrückungsgeld

Alternative zur Ich-AG ist das Überbrückungsgeld. Hier erhalten Gründerinnen und Gründer in den ersten sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit einen Zuschuss in Höhe des zu erwartenden oder bisher bezogenen Arbeitslosengeldes- bzw. der Arbeitslosenhilfe. Zusätzlich erhalten sie Anteile zur Sozialversicherung. Gefördert werden können diejenigen, die vor der Existenzgründung Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben oder einen Anspruch darauf gehabt hätten. Der Weg in die Selbständigkeit kann auch aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme angetreten werden.

 

Antrag und Beratung beim Agentur für Arbeit

Beide Leistungen der Arbeitsförderung werden nicht gleichzeitig gewährt. Die örtlichen Arbeitsämter sind für die Beratung der Arbeitslosen, die sich selbständig machen wollen, und auch die Antragstellung zuständig.

 

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