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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Förderprogramme » ERP-Eigenkapital »

 

Eigenkapitalhilfeprogramm

Wer kann gefördert werden?

Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die über die fachliche und kaufmännische Qualifikation und eine entsprechende Berufserfahrung verfügen. Außerdem ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept Voraussetzung für eine Förderung.

Was wird mitfinanziert?

Zur Schließung einer Eigenkapitallücke können risikotragende Eigenkapitalhilfe Darlehen für folgende Vorhaben bereitgestellt werden:

  • Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz
  • tätige Beteiligung mit hinreichendem unternehmerischen Einfluss
  • Übernahme eines Betriebes (soweit die Eigenkapitalhilfe zur wirtschaftlichen Fortführung des Unternehmens erforderlich ist)

Förderfähig sind

  • betriebsnotwendige Investitionen des Antragstellers oder ein von ihm zu zahlender Kaufpreis
  • die Beschaffung oder Aufstockung eines Lagers an Waren, Material und Ersatzteilen
  • Markterschließungskosten mit längerfristiger Kapitalbindung
  • Festigungsinvestitionen innerhalb von 2 Jahren nach Geschäftseröffnung (in den neuen Ländern innerhalb von 4 Jahren)

 

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Die eingesetzten eigenen Mittel sollen in der Regel 15 % des Investitionsbedarfs, der gefördert werden kann, nicht unterschreiten. Mit der Eigenkapitalhilfe können die eigenen Mittel bis auf 40 % aufgestockt werden. Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Bundesländern kann Eigenkapitalhilfe bis zu 75 % gewährt werden. Die Obergrenze der Eigenkapitalhilfe liegt bei 500.000 EURO je Antragsteller. In den neuen Ländern und Ost-Berlin kann im Fall einer Privatisierung oder Reprivatisierung bis zu 1 Mio. EURO je Antragsteller gewährt werden. Eine Kombination mit dem ERP-Existenzgründungsprogramm und dem Existenzgründungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank ist möglich.

Wie sind derzeit die Konditionen?

Zinssätze:

1. Jahr zzt. 0 %

2. Jahr zzt. 0 %

3. Jahr zzt. 3 %

4. Jahr zzt. 4 %

5. Jahr zzt.5 %

Ab dem 6. bis zum 10. Jahr wird im Zeitpunkt der Zusage der Zins festgelegt. Für die anschließende Laufzeit wird er 10 Jahre nach der Zusage neu festgelegt. Für die neuen Bundesländer und Berlin liegt der Zinssatz ab dem 6. Jahr für jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte unter dem Zins für die alten Bundesländer. Es werden 96 % des Kredits ausgezahlt.

Welche Laufzeit hat der Kredit?

Sie beträgt maximal 20 Jahre. Die Eigenkapitalhilfe ist spätestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zurückzuzahlen.

Wie wird getilgt?

Nach maximal 10 tilgungsfreien Jahren in 20 gleichen Halbjahresraten.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Es sind keine Sicherheiten erforderlich.

Wie wird der Antrag gestellt?

1. Schritt: Sobald sich der Existenzgründer umfassend von den Erfolgsaussichten seines Projekts überzeugt hat, lässt er die Möglichkeiten einer Förderung prüfen. Zum Unternehmenskonzept selbst und über die Finanzierung unter Einschluss der Fördermittel beraten neben der Hausbank die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachverbände. Eine der genannten Stellen muss zu dem Konzept eine Stellungnahme abgeben.

2. Schritt: Jetzt folgt das gut vorbereitete Gespräch mit einer Bank oder Sparkasse (Hausbank), über die der Förderantrag laufen soll. Die Wahl seiner Hausbank steht dem Existenzgründer frei.

3. Schritt: Erklärt die Hausbank ihre Bereitschaft zur Finanzierung des Vorhabens, leitet sie den Antrag an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) weiter. Gibt die DtA eine Zusage, schließt die Hausbank mit dem Antragsteller den Darlehensvertrag ab. Bei Ehegatten muss auch der Ehepartner unterzeichnen.

4. Schritt: Der Existenzgründer kann die Eigenkapitalhilfe jetzt bei der Hausbank entsprechend dem Mittelbedarf abrufen.

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