DtA-Mikro-Darlehen
Das DtA-Mikro-Darlehen unterstützt Kleinstgründungen mit einem maximalen Fremdfinanzierungsbedarf von 25.000 EUR (wenn Sie mehr als 25.000 Euro benötigen, dann informieren Sie sich über das DtA-StartGeld).
Förderung:
- Gewerbliche oder freiberufliche Gründungen (auch Heilberufe)
- Unternehmensübernahmen
- Aktive Beteiligungen an einem Unternehmen
- Bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung
Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen, wenn sie später in einen Haupterwerb münden. Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen ("Zweite Chance"). Voraussetzung ist, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten.
Vorteile:
- Günstige Finanzierung aus einem Topf, denn 100% des Finanzierungsbedarfs (Investitionen/Betriebsmittel) können mit diesem Darlehen gedeckt werden.
- Finanzierung auch bei keinen oder geringen Sicherheiten, da die DtA zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds* eine 80%-ige Haftungsfreistellung gewährt.
- Durch ein festes Bearbeitungsentgelt wird ein zusätzlicher Anreiz für die Banken zur Finanzierung kleinerer Vorhaben geschaffen.
- Schnelles und unbürokratisches Antrags- und Entscheidungsverfahren mit nur einem Formblatt.
Bitte beachten: Stellen Sie den Förderantrag bei Ihrer Hausbank, bevor Sie mit Ihrer Investition beginnen. Wichtig: Eine Kombination mit anderen DtA-Produkten ist nicht möglich!
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