ERP-Existenzgründungsprogramm
Wer kann gefördert werden?
Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe (ohne Heilberufe), die über die fachliche und kaufmännische Qualifikation und eine entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Was wird mitfinanziert?
- Die Errichtung oder der Erwerb eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz
- die Übernahme einer Beteiligung mit leitender Tätigkeit im Unternehmen
- die Beschaffung eines ersten Lagers an Material, Handelsware und Ersatzteilen
Festigungsinvestitionen und Lageraufstockungen können innerhalb von 3 Jahren nach Gründung finanziert werden.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Der Anteil der Förderung kann in den alten Bundesländern bis zu 50 %, in den neuen Bundesländern bis zu 75 % betragen. Die Obergrenzen für die Kredite liegen pro Jahr und pro Antragsteller bei 500.000 EURO in den alten Bundesländern und bei 1 Mio. EURO in den neuen Bundesländern und Berlin. Eine Kombination mit dem ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm und dem Existenzgründungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank ist möglich.
Wie sind derzeit die Konditionen?
In den neuen Bundesländern und Berlin beläuft sich der Zinssatz 10 Jahre lang auf 5,25 % pro Jahr. Im übrigen Bundesgebiet beläuft sich der Zinssatz 10 Jahre lang auf 5,75 % pro Jahr. Bei längerer Laufzeit des Darlehens gilt alsdann für die Restlaufzeit der bei Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinszatz für Neuzusagen. Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt.
Wie wird getilgt?
Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu entrichten. Erst danach beginnt die Tilgung mit gleichhohen halbjährlichen Raten.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Vom Kreditnehmer sind der Hausbank bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise
- Grundschulden
- Sicherungsübereignung von Maschinen
- Bürgschaft einer Bürgschaftsbank (soweit erforderlich)
Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen dem Existenzgründer und seiner Hausbank vereinbart. Auf Antrag kann die Deutsche Ausgleichsbank die Hausbank zur Hälfte von der Haftung freistellen. Dies gilt nur bei Vorhaben in den neuen Ländern und Ost-Berlin.
Wie wird der Antrag gestellt?
1. Schritt: Nach gründlicher Vorbereitung führt der Existenzgründer das Gespräch mit einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl (Hausbank).
2. Schritt: Der Existenzgründer kann mit seinem Vorhaben frühestens beginnen, nachdem sich die Hausbank grundsätzlich zur Finanzierung bereit erklärt hat. Die Hausbank leitet den Antrag weiter an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Sobald von der DtA die Finanzierungszusage kommt, schließt die Hausbank mit dem Antragsteller einen Kreditvertrag ab.
3. Schritt: Nach der Vertragsunterzeichnung kann der Antragsteller das Geld gemäß dem Mittelbedarf anteilig abrufen.
|