KfW-Risikokapitalprogramm
Das KfW-Risikokapitalprogramm sichert Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen anteilig ab. Das heißt, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haftet dem Beteiligungsgeber gegenüber für die Rückzahlung der eingesetzten Beteiligungssumme.
In den alten Bundesländern und Berlin (West) werden Beteiligungen abgesichert zur
- Erschließung neuer Geschäftsfelder
- Nachfolgeregelungen
- Brückenfinanzierung bis zur Börseneinführung.
In den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) werden Beteiligungen abgesichert für
- alle Maßnahmen, die der Beteiligungsnehmer in seiner Betriebsstätte in den neuen Bundesländern durchführt. Die Beteiligung kann auch zur Finanzierung von Managementhilfen und Kooperationen eingesetzt werden.
Der Jahresumsatz der Beteiligungsnehmer darf (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. Euro nicht übersteigen.
Gefördert werden Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich an kleinen und mittleren Unternehmen finanziell beteiligen.
Die Beteiligungsgeber sollen
- über ein Gesellschaftskapital von mindestens 1 Mio. Euro verfügen
- einen einwandfreien und kompetenten Gesellschafterkreis besitzen
- Erfahrungen mit Unternehmensfinanzierungen haben.
Finanzierungsanteil: die mögliche Risikoübernahme beträgt für Beteiligungen an Unternehmen in den alten Bundesländern und Berlin (West) bis zu 40 % der Beteiligung; für Beteiligungen an Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) bis zu 50 % der Beteiligung. Hinweis: Das KfW-Risikokapitalprogramm kann nicht mit anderen Risikoabsicherungsinstrumenten (z.B. öffentlichen Bürgschaften, Haftungsfreistellungen etc.) kombiniert werden.
Das KfW-Risikokapitalprogramm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Die Anträge werden vom Beteiligungsgeber bei der KfW gestellt. Auskünfte erteilen die Kapitalbeteiligungsgesellschaften bzw. die KfW.
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